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Wir behalten
uns das Eigentum an den gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung aller
uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. |
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Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Kunden zurückzunehmen oder
ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des
Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme
oder Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet. |
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