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Die
von uns genannten Termine und Fristen
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. |
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Alle
Lieferzusagen und -termine stehen unter
dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind
zulässig. |
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Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund
von höherer Gewalt oder aufgrund
von Ereignissen, die uns die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
behördliche Anordnungen etc. berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teiles
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
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Im
übrigen kommen wir erst dann in
Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 1 Monat
gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat
der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,3% für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
bis zu 4% des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinaus sind Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art, ausgeschlossen. |
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