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Soweit nicht anders
vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug
sofort zahlbar. |
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Wir sind berechtigt,
trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen
und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen. |
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Verzug mit der Bezahlung
unserer Forderung trifft ein, wenn wir an die Zahlung
schriftlich erinnern oder Zahlung innerhalb einer
bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Termin
verlangen, auch wenn dieses Schreiben nicht ausdrücklich
als Mahnung bezeichnet wird. Wir berechnen einen
Verzugszins von 5 bzw. 8 v.H. über dem jeweiligen
Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind.
Der Kunde hat unsere Abrechnungen, Saldenfeststellungen
usw. innerhalb eines Monats nach Zugang auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen
sind innerhalb dieser Zeit zu erheben. Das Unterlassen
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen
bleiben unberührt. |
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Kommt der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden
uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. |
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Der Kunde ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir
ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind. |
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